Rase Rührer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote, Auftragserteilung, Auftragsannahme

Für alle Geschäftsabschlüsse mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgend abgedruckten Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausfuhren. Sie gelten ferner für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn wir uns im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung künftig nicht ausdrücklich darauf berufen. Bleibt unsere jeweilige Auftragsbestätigung unwidersprochen, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend. Der Auftrag eines Kunden gilt durch uns erst dann angenommen, wenn er durch uns schriftlich bestätigt worden ist oder die bestellte Ware - ohne ausdrückliche Auftragsbestätigung - unmittelbar an den Kunden ausgeliefert wird. Alle der Auftragsbestätigung nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 


2. Preise

Die Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer, ab Essen ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen unter EUR 15,00 wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2,56 berechnet. 


3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Reparaturen sind sofort rein netto zu bezahlen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf Wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Partner eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung der Partner oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. 


4. Lieferung

Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Empfänger ist verpflichtet, Ersatzansprüche der auf dem Transport entstandenen Schäden beim Transporteur geltend zu machen. Ansprüche an uns sind ausgeschlossen. Versicherungen gegen Transportschäden schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers ab. 


5. Lieferzeit

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich zwischen uns und dem Kunden schriftlich vereinbart. Die Laufzeit der Lieferzeit beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständigen Klärung aller technischen Fragen zur Durchführung des Auftrags. Eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende der Frist die Ware das Werk/Lager verlassen hat. Wir sind berechtigt, solange der Kunde fällige Zahlungsverpflichtungen aus vorausgegangenen Lieferungen unberechtigterweise nicht vollständig erfüllt hat, die Lieferung zu verweigern. Falls wir in Verzug geraten, hat der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die sich bei nachträglicher Änderung des Vertrages - auch ohne ausdrückliche Regelung - um eine angemessene Zeitspanne verlängert. Während der Dauer der Nachfrist ist der Kunde nicht zu der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen , der Aufrechnung mit Verzugsschäden oder zum Rücktritt berechtigt. Wird von uns jedoch nicht innerhalb der Nachfrist die Lieferung vorgenommen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 


6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang wiederzuverkaufen, er tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns stammenden Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des in unseren Rechnungen genannten Rechnungswertes im Hinblick auf die veräußerte Vorbehaltsware. Zu anderen Verfugungen über die Vorbehaltsware, insbesonders zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzver- fahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorhaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden. 


7. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Etwa dabei oder später festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Alle Mängel, die innerhalb von 12 Monaten vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler geltend gemacht werden, werden nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung im Werk oder durch Neulieferung behoben. Der Nachweis obliegt dem Kunden. Erwirbt der Kunde (Wiederverkäufer) die Ware zum Zwecke der Weiterveräußerung, so beginnt die Frist zur Geltendmachung seiner genannten Gewährleistungsansprüche mit der Übergabe der Ware an den Endverbraucher. Den Nachweis über den Zeitpunkt der Übergabe hat der Kunde zu fuhren. Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer vom Kunden angemessenen zu setzenden Nachfrist fehl, so kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Unsere Gewährleistung umfasst jedoch nicht Schäden, die auf unsachgemäße Anwendung wie etwa Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung, falscher Stromart oder ungeeignetem Zubehör sowie auf Fremdeinwirkung wie etwa Sturz oder Schlag zurückzuführen sind. Ferner ist davon ausgeschlossen gebrauchsbedingter Verschleiß im üblichen Rahmen und Umfang. 


8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist Essen. Erfüllungsort ist ebenfalls Essen. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. 


9. Warenrücknahme

Die Rücknahme bestellter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit dem Kunden kein gesetzliches Rückgaberecht zusteht. Erklären wir im Einzelfall aus Kulanz unsere vorherige schriftliche Zustimmung zur Rückgabe gelieferter Ware, gelten die nachfolgenden Regelungen: Unsere Zustimmung zur Rücknahme gelieferter Ware gegen Gutschrill steht stets unter der auflösenden Bedingung, dass die Ware original verpackt und neuwertig bei uns eintrifft. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung liegen beim Kunden. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Warenstückwerts, mindestens jedoch 5 EUR. Zusätzlich hat der Kunde etwa anfallende Aufarbeitungskosten zu tragen. Die Bearbeitungsgebühr und etwaige Aufarbeitungskosten werden bei der zu erstellenden Gutschrift in Abzug gebracht. Artikel mit einem Warenwert unter 15 EUR sind von der Rücknahme und Gutschrill ausgeschlossen.